Pressemitteilung: Einigung trotz Ampel-Aus: Grüne begrüßen Gewalthilfegesetz

Einigung trotz Ampel-Aus: Grüne begrüßen Gewalthilfegesetz

Diesen Freitag wird das Gewalthilfegesetz im Bundesrat behandelt, das der Bundestag am 31. Januar verabschiedet hat. Damit wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Der Bund steigt mit 2,6 Milliarden Euro in die Finanzierung ein und übernimmt gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für einen besseren Gewaltschutz.

Dr. Helene Sigloch, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Regensburger Stadtrat, freut sich über den Beschluss: „Wir Regensburger Grüne setzen uns seit vielen, vielen Jahren für mehr Plätze in Schutzeinrichtungen und besseren Gewaltschutz ein – mit Erfolg!“, und ergänzt , „Die Frauenhäuser, aber auch Hilfsorganisationen wie der Frauennotruf oder Solwodi machen eine sehr gute und leider immer noch notwendige Arbeit, die wir als Kommune mit Geld unterstützen.“ Leider sei das bei weitem nicht ausreichend. „Die Frauenhäuser sind ständig voll belegt und besonders schlimm ist es für Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Bisher fallen sie durchs Raster, das soll nun endlich anders werden.“

Stefan Schmidt, Bundestagsabgeordneter der Grünen, ergänzt: „Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland ein ernstes Problem. Die Einigung auf ein Gewalthilfegesetz ist deswegen eine sehr gute Nachricht. Dafür haben wir Grüne zusammen mit gesellschaftlichen Gruppen lange gekämpft. Mit dem Gesetz verankern wir einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung. Schutzräume für Frauen und Kinder bekommen damit endlich eine verlässliche Finanzierung.“

Das Thema kam auch beim Besuch von Katharina Schulze, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bayerischen Landtag, zur Sprache. Schulze meint: „Alle drei Minuten erlebt eine Frau in Deutschland Partnerschaftsgewalt – das dürfen wir nicht länger zulassen. Der Schutz von Frauen und Kindern gegen Gewalt betrifft uns alle. Mit dem Gewalthilfegesetz wird der seit Jahren überfällige Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung endlich umgesetzt und Länder und Kommunen erhalten bei dieser wichtigen Aufgabe Unterstützung.“