MdB Stefan Schmidt unterstützt Prüfung eines AfD-Verbots – Kritik an CSU und FDP

MdB Schmidt: „Unbegreiflich, dass CSU und FDP in Oberpfalz Verbot nicht mittragen“

Stefan Schmidt, Bundestagsabgeordneter aus Regensburg für Bündnis 90/Die Grünen, setzt sich nachdrücklich für die Prüfung eines AfD-Verbots ein. Im Rahmen der erstmaligen Bundestagsdebatte über zwei interfraktionelle Gruppenanträge zur Einleitung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht äußerte sich Schmidt kritisch gegenüber seinen Kolleginnen und Kollegen von CSU und FDP in der Oberpfalz.

„Wir müssen schnellstens prüfen, ob die Beweise ausreichen, um die AfD zu verbieten. Die AfD ist eine rechtsextreme und verfassungswidrige Partei. Sie ist eine ernsthafte Gefahr für unsere Demokratie und die Menschen in unserem Land“, erklärte Schmidt.

Besonders unverständlich sei für ihn, dass sich keine der Oberpfälzer Bundestagsabgeordneten von CSU und FDP für ein mögliches AfD-Verbot ausgesprochen habe. „Dass kein einziger Oberpfälzer Bundestagsabgeordneter von CSU und FDP sich in Richtung eines AfD-Verbots Gedanken macht, ist für mich unbegreiflich. Die Kolleginnen und Kollegen sehen doch mit eigenen Augen: Die AfD radikalisiert sich zunehmend, sie agiert zusehends demokratiefeindlich und verfassungsfeindlich. Gerade nach der Zäsur am Mittwoch im Bundestag, als CDU, CSU und FDP erstmal eine Mehrheit im Bundestag mit der AfD gesucht haben, sollten unsere Oberpfälzer Abgeordneten klare Kante gegen rechts zeigen“, so Schmidt.

Zu den nicht unterstützenden Abgeordneten zählen CSU-Politiker Peter Aumer (Regensburg), Martina Engelhardt-Kopf (Schwandorf/Cham), Susanne Hierl (Amberg/Neumarkt) und Albert Rupprecht (Weiden) sowie die FDP-Abgeordneten Ulrich Lechte (Regensburg) und Nils Gründer (Amberg/Neumarkt). Ebenso überrascht zeigte sich Schmidt darüber, dass die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder (Schwandorf/Cham) keinen der Anträge unterzeichnet hat.

Schmidt verweist zudem auf den sogenannten Künast-Antrag, der ein zweistufiges AfD-Verbotsverfahren vorsieht. Dieser Antrag, den Schmidt zusammen mit Renate Künast und 43 weiteren Abgeordneten unterstützt, sieht vor, zunächst die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens durch ein Gutachten prüfen zu lassen, bevor der Bundestag über die Einleitung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht entscheidet. „Mit dem Künast-Antrag stellen wir sicher: Ein AfD-Verbotsverfahren wird erst dann gestellt, wenn die Erfolgsaussichten auch wirklich hinreichend belegt sind“, erläuterte Schmidt.

Im Gegensatz dazu fordert der sogenannte Wanderwitz-Antrag, unterstützt von 124 Abgeordneten, darunter Tina Winklmann (Schwandorf/Cham) und Dr. Carolin Wagner (Regensburg), die sofortige Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD.

Der Bundestag wird am Donnerstag, den 30. Januar 2025, erstmals über die beiden Anträge debattieren. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen am 23. Februar 2025 ist jedoch keine Abstimmung mehr vorgesehen.