Bundesländer gefährden Hilfen für die Krankenhäuser

Die Oberpfälzer Bundestagsabgeordneten Tina Winklmann und Stefan Schmidt

Die grünen Bundestagsabgeordneten Winklmann und Schmidt setzen sich für Gesundheitsversorgung ein.

Die Situation deutscher Krankenhäuser ist weiterhin angespannt und viele Standorte schreiben rote Zahlen. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Krankenhaustransparenzgesetz bereits am 19. Oktober 2023 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, durch das kurzfristig 7,7 Milliarden Euro an dringend benötigten Liquiditätshilfen fließen sollten. 

Im November ist das Gesetz jedoch von einer Mehrheit der Länder im Bundesrat angehalten worden. Auch für die Erarbeitung der Krankenhausreform kann das negative Folgen haben. 

Dazu äußern sich bei beiden Oberpfälzer Bundestagsabgeordneten Tina Winklmann und Stefan Schmidt von B90/ Die Grünen:

Die Verweigerungshaltung einiger Bundesländer ist nicht nachvollziehbar. Die Blockade der Länder schadet vor allem den ohnehin wirtschaftlich angeschlagenen Krankenhäusern, das betrifft uns auch ganz konkret hier in der Oberpfalz. Dringend benötigte Liquiditätshilfen für die Krankenhäuser, die von den Ländern selbst zuletzt häufig gefordert wurden, werden somit verzögert. Im Gesetz waren Liquiditätshilfen in Höhe von 7,7 Mrd. Euro vorgesehen. 

Gleichzeitig versuchen einige Bundesländer offenbar, die nötige Krankenhausreform zu behindern. Anders als von den Ländern kritisiert, war die Errichtung eines Transparenzverzeichnis (Krankenhaus-Atlas) bereits Gegenstand der zwischen Bund und Ländern geeinten Eckpunkte zur Krankenhausreform und somit Teil eines umfangreichen Verständigungsprozesses.

Sollte die Krankenhausreform scheitern, droht ein langsames und unkontrolliertes Sterben von Krankenhäusern in Deutschland insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Daran kann niemand ein Interesse haben. 

Winklmann und Schmidt: „Wir rufen die Bundesländer dazu auf, konstruktiv an der Krankenhausreform mitzuwirken. Nur mit der Reform sichern wir auch in Zukunft eine bedarfsgerechte stationäre Gesundheitsversorgung.“