Krankenhausreform: Statement von MdB Tina Winklmann & MdB Stefan Schmidt

Anlässlich der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zur Krankenhausreform äußern sich die beiden Oberpfälzer Grünen-Bundestagsabgeordneten Tina Winklmann und Stefan Schmidt:

„Die Einigung von Bund und Ländern über Eckpunkte einer Krankenhausreform ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur dringend benötigten Reform. Unser Krankenhauswesen ist selbst zum Patienten geworden: Die Kliniken leiden sehr stark unter einem Mangel an Fachkräften. Zudem stehen ökonomische Zwänge allzu oft in Konkurrenz zu medizinischen und pflegerischen Erfordernissen. Diese Eckpunkte sind die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der im Sommer erarbeitet wird. 

Die Reform ist der Zukunftsplan für unsere Krankenhauslandschaft und vor allem eine Lebensversicherung für kleine bedarfsgerechte Krankenhäuser im ländlichen Raum. Uns Grünen ist wichtig, dass diese Häuser eine Perspektive erhalten. Zentrales Element der Reform ist eine neue Form der Finanzierung, bei der die Krankenhäuser unabhängig von einzelnen Fällen für die übernommenen Versorgungsaufgaben bezahlt werden. Aus dieser so genannten Vorhaltefinanzierung wird künftig ein großer Teil der Krankenhauseinnahmen bestehen. Das hilft insbesondere kleinen Häusern im ländlichen Raum, die durch das bisherige Finanzierungssystem immer weiter zu einer Steigerung von Patient*innen gezwungen wurden. Durch das Element der Vorhaltefinanzierung entlasten wir die Häuser von diesem ökonomischen Druck und geben ihnen eine Zukunftsperspektive und den Bürger*innen Versorgungssicherheit.

Wir wollen zudem, dass die Qualität der Versorgung gestärkt wird. Wichtige Schlüssel sind dabei gemeinsame bundesweite Standards und Transparenz bei den Qualitätsvorgaben. Die Patient*innen müssen sich darauf verlassen können, dass sie zur richtigen Zeit am richtigen Ort behandelt werden. Dabei helfen auch die künftigen Leistungsgruppen, zu denen jeweils konkrete Strukturanforderungen hinterlegt sind. Nur Krankenhäuser, die diese Anforderungen erfüllen, können die jeweiligen Leistungen erbringen. Das nützt beispielsweise Patient*innen mit einem Schlaganfall, die künftig höhere Überlebenschancen haben, wenn sie in Krankenhäusern mit einer auf Schlaganfall-Patienten spezialisierte Abteilung (Stroke Unit) versorgt werden. Insgesamt sorgt die Reform für am Menschen orientierte Kliniken, in denen statt ökonomischer Zwänge die Patientinnen und Patienten sowie das Personal im Mittelpunkt stehen.

Gleichzeitig machen Winklmann und Schmidt klar: „Der Bund wird den Ländern etliche Ausnahmeregelungen an die Hand geben, damit sie flexibel anhand der konkreten Situation vor Ort entscheiden können. Ohnehin bleibt die Kompetenz für die Krankenhausplanung wie bisher allein bei den Ländern.“