Können wir uns diesen Sozialstaat noch weiter leisten? 2021-03-172021-03-22 Die Bezirksumlage ist wichtig und richtig! Ein Apelll von Bezirksrätin Gabriele Bayer und Kreisrat Stefan Haas. Derzeit werden quer durch den ganzen Landkreis in allen Gemeinden, Städten, Märkten und auch dem Landkreis selbst die Haushalte für das Jahr 2021 debattiert und aufgestellt. Diese Haushalte sind natürlich stark geprägt von den ersten direkten Einflüssen der Corona-Krise sowie aber auch den Unwägbarkeiten durch diese für die nächsten Monate und Jahre. Steuereinnahmen und Zuschüsse werden weniger werden. Ausgaben werden in den nächsten Jahren noch genauer geprüft werden müssen. Davon sind sicherlich alle Kommunalpolitiker überzeugt. In diese Zeit fällt aber auch, dass die Bezirksumlage für alle Landkreise in Bezirk Oberpfalz ansteigt. Das bedeutet für den Landkreis Neumarkt in Haushalt 2021 konkret 33 Millionen Euro. Reflexartig stellen sich einige Politiker*innen daher die Frage: „Können wir uns diesen Sozialstaat noch weiter leisten?“. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag und Gemeinderat in Berg, Stefan Haas und die Bezirksrätin und 3. Bürgermeisterin aus Postbauer-Heng haben sich dem Thema angenommen. Der Bezirk als dritte Säule der kommunalen Familie, neben Landkreis und den Gemeinden, wird finanziert durch Schlüsselzuweisungen vom Freistaat und eben durch die Bezirksumlage, die von den Landkreisen aufgebracht werden muss. Die sieben Bezirke in Bayern sind vor allem für soziale Aufgaben zuständig und sind KostenträgerInnen für die Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung jeden Alters. Sie sind KostenträgerInnen für die Hilfe zur stationären und ambulanten Pflege für Menschen mit geringem Einkommen. Außerdem sind die Bezirke zuständig für die Versorgung der Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen. Jugendhilfe, Kultur und Gewässer, sowie Landschaftsschutz gehören zusätzlich noch zu den Aufgaben des Bezirks. In den letzten Jahren bekamen die Bezirke immer mehr Aufgaben zugewiesen und neue Gesetze veränderten die Fallzahlen, die Komplexität und den Kostenrahmen in der Versorgung der betroffenen Menschen. So auch das Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung. Mit diesem Gesetz wurde, was schon lange überfällig war, die Situation für Menschen mit Behinderung in einigen Bereichen verbessert. Allerdings wurde damit auch ein Bürokratiemonster von Seiten des Bundes geschaffen, so Bayer. Dieser hohe bürokratische Aufwand kostet die Bezirke viel Geld. Das Angehörigenentlastungsgesetz ist für viele Familien mit einem pflegebedürftigen Angehörigen ein großer Segen! Erst ab einem Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro werden die Angehörigen zu Unterhaltszahlungen herangezogen. Diese fehlenden Unterhaltszahlungen werden für die Bezirke jedoch nur mangelhaft ersetzt. Eine weitere positive Errungenschaft sind die Krisendienste in Bayern, die im Rahmen des Psychisch-Kranken-Hilfegesetztes flächendeckend und über eine 24-Stunden Erreichbarkeit in allen sieben Bezirken mit einer aufsuchenden Hilfestruktur eingerichtet wurden. Auch hier werden nicht alle Kosten durch den Freistaat refinanziert, obwohl der Freistaat durch das Konexitätsprinzip hier in der Pflicht wäre. „Wer anschafft, müsse auch zahlen“, so Bayer. Bei den Lohnverhandlungen ist es vor einigen Jahren gelungen, dass die real bezahlten Löhne in Einrichtungen und nicht ein regionaler Durchschnittslohn Grundlage für die Pflegesatzverhandlungen sind. Die Mehrkosten trägt auch hier zum großen Teil der Bezirk, da etwa 50 % der pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen zu wenig Geld haben und der Bezirk als Kostenträger einspringen muss. Des Weiteren hat die Bundesregierung eine große Reform der Pflegeausbildung und der Pflege beschlossen. Die anfallenden Mehrkosten laufen auch bei den Bezirken auf. Aktuell plant der Bundesgesetzgeber die Reform der Jugendhilfe. Hier ist noch nicht abzusehen, was das für die Landkreise und Bezirke finanziell bedeutet. Steigende Fallzahlen, zunehmende Komplexität in der Anwendung der Sozialgesetzbücher, höherer Aufwand bei der Erstellung der Bescheide für betroffene Menschen und die vielen Gesetzesänderungen haben zu einer Kostenmehrung bei den Bezirken geführt. Viele dieser gesetzlichen Veränderungen sind ein Segen für die betroffenen Menschen. Sei es für Menschen mit Behinderungen, sei es für pflegebedürftige Menschen oder für Menschen, die an einer psychiatrischen Erkrankung oder Demenz leiden oder suchtkrank sind. Die jährlichen Ausgleichszahlungen des Bundes für die Zusatzkosten durch das Bundesteilhabegesetz gehen komplett an die Landkreise und Gemeinden. „So ist es nur gerecht, dass der Bezirk sich seinen Anteil über die Bezirksumlage direkt von den Landkreisen und indirekt von den Gemeinden einholt“, so Haas. Jahrzehntelang habe man für eine Verbesserung der Situation dieser betroffenen Menschen gekämpft, so Bayer. Soll das jetzt alles in Frage gestellt werden? Sozialabbau wird es mit den GRÜNEN nicht geben, so Gabriele Bayer und Stefan Haas einhellig.Zur Verbesserung der finanziellen Situation für die Kommunen, um den sozialen Aufgaben gerecht werden zu können, hat der Bund an die Bundesländer im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes die sogenannten „Bundesmilliarden“ ausbezahlt. Diese jährlichen Zahlungen des Bundes gehen aber nicht direkt an die Bezirke sondern an die Landkreise und G