7. Dezember 2020
Der deutsche Immobilienmarkt erfreut sich bei in- und ausländischen Investorinnen und Investoren großer Beliebtheit. So bleibt auch im Jahr 2019 das Interesse am deutschen Immobilienmarkt auf hohem Niveau. Ebenso wie die Transaktionsvolumina, die sich seit mehreren Jahren auf Rekordniveau befinden. Immobilientransaktionen unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer, welche an die Länder geht. Doch professionelle Investoren vermeiden häufig beim Erwerb von großen Wohnungsbeständen oder Gewerbekomplexen die Zahlung von Grunderwerbsteuer indem sie sog. „Share Deals“ abschließen. Dabei wechselt nicht die Immobilie den Besitzer. Verkauft werden vielmehr „Shares“, also Anteile an Gesellschaften. Bei solchen Geschäften fällt keine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % (in Bayern) des Kaufpreises an, sofern innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 % der Anteile übertragen werden. Nach Ablauf der Frist können die restlichen Anteile ebenfalls steuerfrei übernommen werden. Privatleute, die sich ein Eigenheim zulegen, haben diese Möglichkeit nicht. Neben den erheblichen Steuermindereinnahmen bei den Ländern, fördert die Umgehung der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals Immobilienspekulation und fungiert somit als zusätzlicher Mieten- und Preistreiber in ohnehin schon überhitzten Märkten. Wir Grüne wollen diese Steuerschlupflöcher bei „Share Deals“ schnellstmöglich schließen und fordern strengere Regeln, um gegen Steuervermeidung durch Kapitalgesellschaften effektiv vorgehen zu können. Zwar hat die Bundesregierung im September 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch nicht die gewünschte Steuergerechtigkeit gewährleisten kann und aufgrund massiver Kritik nun auf Eis liegt. Um endlich Bewegung in die Sache zu bringen, haben wir deshalb einen Antrag eingebracht, der die Staatsregierung auffordert, sich auf Bundesebene für eine rechtssichere Regelung einzusetzen. Dafür soll schnellstmöglich ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt werden, der das Modell einer quotalen Besteuerung mit der Erweiterung nach niederländischem Vorbild als Grundlage für die Neuregelung für die Besteuerung von Share Deals heranzieht. Dieses Modell erlaubt es ab einer Anteilsübertragung an einem Unternehmen von mehr als 50 Prozent die darin enthaltenen Immobilien anteilig zu besteuern. Für Unternehmen der Immobilienbranche beginnt die anteilige Besteuerung der Immobilien bereits bei einer Übertragung von mehr als 10 Prozent. Ähnliches wurde auch anfänglich von den Ländern diskutiert, aber dann vorschnell verworfen. Mittlerweile wurde auch von wissenschaftlicher Seite bestätigt, dass diese Form der Besteuerung grundsätzlich geeignet wäre, um Anteilsveräußerungen der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Unser Antrag wurde im Haushaltsausschuss von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Damit sich bestätigt sich, dass CDU und CSU das Thema bis zum Ende der Legislaturperiode verschleppen wollen. Angesichts knapper Länderkassen und steigender Mieten ist diese Blockadehaltung unverantwortlich.
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