Zu dem Beschluss des Bundesrates von Freitag, das Klima-Steuergesetz zu stoppen und den Vermittlungsausschuss anzurufen, erklärt Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss für Bündnis 90/Die Grünen:
“Ich freue mich, dass wir die Möglichkeit haben, Teile des Klimapakets im Vermittlungsausschuss nachzuverhandeln. Dabei darf die wichtige Frage der gerechten finanziellen Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht der einzige Verhandlungspunkt sein. Wir als Grüne wollen uns vor allem dafür einsetzen, das Klima-Steuergesetz ökologischer und sozial gerechter zu gestalten. Sehr wichtig ist uns, die Kommunen stärker finanziell an der Windkraft zu beteiligen. Deswegen ist die vorgeschlagenen Regelung bezüglich des Windkraftausbaus kontraproduktiv und ungeeignet, um die Kommunen am Ertrag der Anlagen teilhaben zu lassen. Wir werden uns für eine praktikablere und zielführende Lösung einsetzen. Auch bei der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung werden wir darauf drängen, dass sie klimawirksam ausgestaltet wird.
Ich bedauere, dass der Bundesrat den CO2-Preis nicht nachbessern wird. Der Einstiegspreis müsste deutlich höher sein, um eine Wirkung zu entfalten. Dass die Einnahmen weder vollständig noch sozial gerecht an die Bürgerinnen und Bürger zurückerstattet wird, ist hochproblematisch. Wir werden im Vermittlungsausschuss darauf drängen, dass die Bürgerinnen und Bürger stärker und sozial gerechter als von der Regierung geplant entlastet werden.”

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