Die CSU hat auf ihrer Klausur in Seeon Anfang Januar beschlossen, „das Verbandsklagerecht abzuschaffen“ und dass „ein missbräuchlicher Einsatz des Verbandsklagrechts verhindert werden muss“. Dies ist für die Grünen im Bayerischen Landtag nichts anderes als ein Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat. Die Weidener Landtagsabgeordnete Laura Weber, Sprecherin der Grünen für Verbraucherschutz, spricht von einer Beschneidung der Beteiligungsrechte der Menschen in unserem Land“.
Weber wörtlich: „Die Klagen dienen der Durchsetzung von Umweltrecht im Allgemeininteresse, insbesondere dort, wo einzelne mangels Betroffenheit oder wegen struktureller Unterlegenheit kaum klagen können. Diese wenden sich oft hilfesuchend an Umweltverbände und sammeln Spenden für die Klagen. Ein Großteil der Klagen wird von betroffenen Menschen vor Ort angestoßen, die selbst nicht gegen Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutzrecht klagen können oder gesetzlich grundsätzlich trotz Betroffenheit nicht klagebefugt sind wie Mieter. Die reine Klagemöglichkeit für Privatpersonen oder unmittelbar Betroffene sind also aus fachlichen oder finanziellen Gründen schlicht nicht ausreichend, um den Schutz der Natur ausreichend zu gewährleisten.“
Das Umweltverbandsklagerecht sei ein wesentlicher Baustein eines wirksamen Umweltrechtsschutzes, des Schutzes der Natur und damit der Lebensgrundlagen und der Schöpfung. Dadurch würden Vollzugsdefizite staatlicher Behörden ausgeglichen und Rechtsstaatlichkeit im Umweltbereich gestärkt. Über 50 Prozent der Umweltklagen führten zum Erfolg – das bedeutet, dass sehr viele Vorhaben nicht rechtskonform geplant sind. Ohne die Klagen der Umweltverbände würde dies nicht offenbar. Nur durch diese Klagen würden rechtswidrige oder fehlerhafte Beschlüsse und Genehmigungen korrigiert. Die Verfahren trügen zur Rechtssicherheit für Vorhabenträger und Behörden bei, indem sie eine gerichtliche Klärung strittiger Rechtsfragen ermöglichten, anstatt Konflikte in außergerichtlichen Auseinandersetzungen eskalieren zu lassen.
Mit der Verbandsklage wird sichergestellt, dass bestehende Gesetze eingehalten werden. Es geht nicht um neue Forderungen, sondern ausschließlich um die Durchsetzung geltenden Rechts. Eine solche Klage kommt nur in Frage, wenn andere Beteiligungsformen nicht erfolgreich waren, gegen bestehendes Recht verstoßen wird und erhebliche Schäden für Natur und Umwelt und damit für die Menschen drohen. Die reine Klagemöglichkeit für Privatpersonen oder unmittelbar Betroffene sind aus fachlichen oder finanziellen Gründen schlicht nicht ausreichend, um den Schutz der Natur ausreichend zu gewährleisten.
Gerade einmal 0,1 Prozent aller Klagen vor Verwaltungsgerichten sind Klagen von Umweltverbänden. Zwischen 2010 und 2019 wurden von insgesamt 239 Klagen gegen Bundesautobahnprojekte nur 20 von Umweltverbänden eingereicht. Denn aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen und Kosten wird das Verbandsklagerecht ohnehin nur in Ausnahmefällen und nur dann genutzt, wenn die Rechtsverstöße evident und damit die Erfolgssausichten der Klage hoch sind. Studien zeigen, dass Klagen selten, aber oft erfolgreich sind, weil sie auf klare und erkennbare Rechtsverstöße zielen.
Laut Klausurbeschluss vom 5. Januar 2026 will die CSU-Landesgruppe im Bundestag das Verbandsklagerecht abschaffen. Bereits 2013 forderte der damalige Bundesverkehrsminister Ramsauer die Abschaffung des Verbandsklagerechts. Der schleppende Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland wie auch in Bayern seit den Forderungen Ramsauers hat rein gar nichts mit den wenigen seitdem eingereichten Verbandsklagen zu tun, sondern ist die Folge fehlenden politischen Willens und mangelhafter Planungen. So verzögert sich der Bau der 2. Stammstrecke in München um mindestens 20 Jahre, obwohl es keine einzige Verbandsklage gegen die 2. Stammstrecke gegeben hat.
Ob Umweltverträglichkeitsprüfung oder Verbandsklagerecht: Wenn diese demokratischen und rechtsstaatlichen Instrumente wie gefordert ausgeschaltet werden, hat die Natur und haben in vielen Fällen die Menschen vor Ort keine Vertretung mehr. Ein Wegfall der Klagemöglichkeiten für Umweltverbände schwächt deshalb nicht nur die Möglichkeiten für die Bevölkerung, Vorhaben juristisch überprüfen zu lassen und damit auch die Demokratie, er stärkt auch die politischen Ränder.