Staatsbürgerschaftsreform lässt Einbürgerungsanträge in Oberpfalz sprunghaft ansteigen

Foto: (c) Grüne im Bundestag, Aya Schamoni

„Die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist auch in der Oberpfalz ein großer Erfolg“, freut sich Stefan Schmidt, Bundestagsabgeordneter aus Regensburg für Bündnis 90/Die Grünen. Schmidt hatte die Einbürgerungszahlen und die Wartezeiten vor und nach Inkrafttreten des neuen Staatsbürgerschaftsrechts am 27. Juni 2024 bei den kreisfreien Städten Amberg, Weiden und Regensburg angefragt. „Seitdem wir in der Bundesregierung ermöglicht haben, die deutsche Staatsbürgerschaft deutlich schneller und einfacher zu bekommen, sind die Anträge regelrecht explodiert“, stellt Schmidt mit Blick auf die Zahlen fest.

Die Anzahl der Einbürgerungsanträge haben sich 2024 bis einschließlich Oktober im Vergleich zum Vorjahr 2023 folgendermaßen entwickelt:

In Amberg gab es im gesamten letzten Jahr 220 Anträge, in diesem Jahr waren es bereits 319. Das ist ein Anstieg um 45 Prozent. Allein im Juli 2024 gab es hier mehr Anträge (55) als im gesamten Jahr 2018 (52). In Regensburg ist die Zahl der Einbürgerungsanträge heuer sogar um 55 Prozent gestiegen – nämlich von 1.036 Anträgen im ganzen Jahr 2023 auf 1.609 Anträge in 2024. Auch in Weiden gab es einen deutlichen Anstieg: Hier wurden im Vorjahr 240 Einbürgerungsanträge gestellt, in diesem Jahr sind es bis Oktober schon 352 Anträge. Das ergibt einen Anstieg von etwa 47 Prozent.

Behörden in Oberpfalz sind gut vorbereitet

Um die gestiegene Nachfrage auch personell bewältigen zu können und die Bearbeitungsdauer zu begrenzen, haben sich die Behörden in der Oberpfalz gut vorbereitet. So haben die Behörden u.a. mehr Personal eingestellt, Info-Veranstaltungen durchgeführt, um Nachfragen nach Einzelberatungen zu verringern und Online-Einbürgerungsanträge ermöglicht. Das zeigte Wirkung, denn die Bearbeitungsdauer blieb weitestgehend stabil: In Regensburg sechs Monate, in Amberg zwischen 9 und 12 Monaten, und in Weiden geht es mit sechs Monaten nun sogar doppelt so schnell wie vorher. „Unsere Oberpfälzer Behörden haben sich frühzeitig auf das neue Staatsbürgerschaftsrecht vorbereitet. Die vergleichsweise geringe Bearbeitungsdauer zeugt von guten internen Abläufen. Gleichzeitig macht sie den Menschen, die dauerhaft hier bleiben wollen, berechtigte Hoffnung auf eine schnelle Einbürgerung“, so Schmidt.

Schmidt abschließend: „Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das neue Staatsbürgerschaftsrecht gibt vielen Menschen eine neue Heimat in der Oberpfalz, stärkt die demokratische Teilhabe und damit unsere Demokratie. Mit der Reform setzen wir ein klares Zeichen: Alle Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, gehören zu unserer Gesellschaft und sind hier willkommen!“

Das neue Staatsbürgerrecht ist 2024 im Bundestag beschlossen worden und zum 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Ausländische Staatsbürger können nun schon nach fünf Jahren den deutschen Pass beantragen – wenn sie hier arbeiten, unsere Sprache sprechen, unsere Gesetze einhalten und ihren Lebensunterhalt sichern können. Wenn sich jemand besonders gut integriert hat und sich zum Beispiel ehrenamtlich engagiert, kann sogar schon nach drei Jahren der deutsche Pass beantragt werden. Außerdem ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich.