Menschen in der Oberpfalz profitieren von neuem Staatsangehörigkeitsrecht

Die Oberpfälzer Bundestagsabgeordneten Tina Winklmann und Stefan Schmidt

Pressemitteilung v. 19.Januar 2024: Menschen in der Oberpfalz profitieren von neuem Staatsangehörigkeitsrecht – Endlich mitbestimmen und mitgestalten

Heute (19. Januar 2024) haben die Ampelfraktionen im Deutschen Bundestag ein neues Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet. Dazu sagen die beiden Oberpfälzer Bundestagsabgeordneten Tina Winklmann und Stefan Schmidt von Bündnis 90/ Die Grünen:

„Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrechts wird Deutschland ein Stück mehr zu einer modernen Einwanderungsgesellschaft. Diese Reform ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung unserer vielfältigen Demokratie. Denn die Staatsangehörigkeit stellt das rechtliche Band dar, das Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Staat verbindet. Auch bei uns in der Oberpfalz leben viele Menschen, die bisher nicht an Wahlen teilnehmen und aktiv mitbestimmen und mitgestalten können. Durch die Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit ändert sich das nun endlich. Wir sagen Menschen, die bei uns leben: Dein Land, dein Pass!“

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Die Reform sorgt dafür, dass sich dringend benötigte Arbeitskräfte im internationalen Wettbewerb für Deutschland entscheiden – und dann auch hierbleiben.

Das Gesetz erleichtert die Einbürgerung insbesondere durch kürzere Fristen: Die Annahme der Staatsbürgerschaft ist künftig nach fünf Jahren regulärem Aufenthalt möglich, bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren. Damit folgt Deutschland dem internationalen Trend – in den meisten Nachbarländern ist die Einbürgerung bisher schneller möglich als in Deutschland.

„Ein Meilenstein ist auch die regelhafte Anerkennung der doppelten Staatsangehörigkeit“, betonen Winklmann und Schmidt. „Die Bundesregierung wertschätzt damit Vielfalt als Lebensrealität vieler Menschen in einer zunehmend globalisierten und mobilen Welt. Für viele Menschen, die ihre alte Staatsangehörigkeit aus verschiedenen Gründen nicht aufgeben wollen oder können, eröffnet sich dadurch ein Weg zur Teilhabe in dem Land, in dem sie leben.“

Personen, die ihren Lebensunterhalt – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst sichern können, können künftig aber nicht mehr so leicht eingebürgert werden. Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Rentner*innen mit geringer Rente oder Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind, können von den Ausländerbehörden aber noch im Rahmen der Ermessenseinbürgerung über die für sie vorgesehenen Härtefallregelung die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen bekommen. Das Gesetz sieht vor, die künftige Einbürgerungspraxis statistisch zu erfassen und zu evaluieren, um gegebenenfalls Veränderungen vornehmen zu können.

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