Landesamt für Asyl und Abschiebung und bayerische Grenzschutzpolizei unzulässig

Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze und MdB Stefan Schmidt: Keine Extrawurst für die CSU und Herrn Söder

„Herrn Söders Pläne für ein Landesamt für Asyl und Abschiebung und eine bayerische Grenzschutzpolizei sind nichts als ein CSU-Hirngespinst“, erklärt die Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Katharina Schulze.

Der grüne Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags nach deren Zulässigkeit gefragt und die Antwort ist eindeutig: Bundesländer dürfen keine Bundeskompetenzen an sich ziehen. Asylanträge entscheidet ausschließlich das Bundesamt und auch der Grenzschutz liegt ausschließlich in der Kompetenz des Bundes. Nur durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Bundes- und Landesregierung kann das Bundesinnenministerium einzelne Aufgaben an die Länder übertragen. „Die CSU hat in der bayerischen Asylpolitik versagt und versucht das auf Kosten der Flüchtlinge zu vertuschen“, so Stefan Schmidt. „Die CSU möchte, dass beide Einrichtungen Bundeskompetenzen an sich ziehen. Das ist eindeutig unzulässig.“

Katharina Schulze fordert, die Bundespolizei ihre Arbeit machen zu lassen und deren Kompetenzen nicht ständig durch Rufe nach einer bayerischen Grenzpolizei zu unterminieren: „Keine Extrawurst für die CSU und Herrn Söder.“

(PM vom 20.02.)